Arztwahl für Botox Behandlungen

Botox ist gleich Botox. Diese einfache Formel mag hinsichtlich der Substanz stimmen. Nichtsdestotrotz kommt vor allem der Botox-Arztwahl eine entscheidende Bedeutung zu. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass ausschließlich approbierte Ärzte für Botox Behandlungen berechtigt sind.

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Wer darf mit Botox behandeln?

Nach geltender Rechtssprechung ist die Botox-Behandlung einzig und allein Ärzten vorbehalten. Hintergrund sind dabei ein Urteil des Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen (Beschluss v. 28.04.2006, Az. 13 A2495103), nach dem das Faltenunterspritzen in den Bereich der Ausübung von Heilkunde fällt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dann im Beschluss des BVerwG, Beschluss v. 25.06.2007, Az. 3 B 82.06 das Vorhandensein dermatologischer Kenntnisse vorgeschrieben.

Durch diese eindeutige Gesetzgebung scheiden Kosmetikerinnen allein schon nach § 5 des Heilpraktikergesetzes für die Behandlung mit Botox aus und machen sich auch noch nach dem Arzneimittelgesetz strafbar, wenn sie dennoch mit einer solchen Therapie werben oder diese anbieten.

Heilpraktiker wären zwar theoretisch berechtigt, Botox zu injizieren, dürfen allerdings nicht mit dem verschreibungspflichtigen Medikament hantieren. Nach § 1 Nr. 1 AMVV ist Botulinumtoxin ein verschreibungspflichtiges Medikament und kann daher nur von einem Arzt verabreicht werden. Ein Heilpraktiker würde bei Anwendung gegen § 96 Arzneimittelgesetz verstoßen und damit sogar eine Freiheitsstrafe riskieren.

Auch eine Botox Behandlung durch einen Zahnarzt ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster von 2011 (Az: 7 K 338/09) verboten und scheidet somit aus der Botox-Arztwahl aus. Hier ist § 1 Abs. 3 Zahnheilkundegesetz maßgeblich, dass die Behandlungen allein auf Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen beschränkt. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.04.2013, Aktenzeichen 13 A 1210/11 noch einmal unterstrichen, dass Zahnärzte nicht Teil der Botox-Arztwahl sein können und sich bei Zuwiderhandeln strafbar machen.

Fachärzte für plastische Chirurgie und Dermatologen im Vorteil

Da man eine Behandlung mit Botox nicht auf die sprichwörtlich „leichte Schulter“ nehmen sollte, ist bei der Botox-Arztwahl dringend auf ausreichende Erfahrung auf dem Feld der plastischen Chirurgie zu achten. Formal mag bei der Botox-Arztwahl jeder Arzt in Frage kommen, doch schon bei der Frage nach den richtigen Botox Injektionstechniken scheitern unerfahrene Mediziner.

Nicht umsonst werden spezielle Fortbildungen für den Umgang mit Botox angeboten und die Injektionstechniken in zahlreichen Fachpublikationen behandelt. Zu den Fachärzten, die ebenfalls große Erfahrungen in der ästhetischen Medizin vorweisen können, zählen sicherlich Dermatologen, aus deren Feder auch die meisten Fachbücher zu Botox stammen, aber auch Neurologen und Augenärzte. Die reine fachliche Ausrichtung lässt jedoch noch keine besondere Erfahrung erkennen.

Welche Kriterien sind an einen guten Arzt für Botox anzulegen?

Die passende Botox Ärzte in Berlin zu finden, kann durchaus schwierig sein. Einfacher geht es, wenn man bestimmte Fragen im Vorfeld klärt. Hierzu zählen in erster Linie die Spezialisierung und die Erfahrung des Schönheitschirurgen. Informationen hierzu finden sich meist auch auf den Internetseiten der jeweiligen Ärzte.

Mundpropaganda spielt natürlich auch bei der Botox-Arztwahl eine große Rolle, wobei man sich möglichst auf das Urteil verschiedener Personen stützen sollte. Zuletzt ist wichtig, dass nicht der Arzt die Behandlung mit Botox vorschlägt, sondern der Patient und dass die Untersuchung umfangreich ausfällt und nicht aus der Ferne erfolgt.

Auch sollte in die Botox-Arztwahl einfließen, ob der Arzt über Risiken und Nebenwirkungen von Botox aufklärt und mögliche Alternativbehandlungen aufzeigt. Daneben muss ausreichend Zeit für das Treffen einer Entscheidung gegeben werden und es darf niemals zu einem „Schnellschuss“ und einer Spontanbehandlung kommen.

Ärzte für Botox Behandlungen in Berlin

Wer in Berlin vor der Botox-Arztwahl steht, kann sich vertrauensvoll an das Belladerma Fachzentrum für ästhetische Botoxbehandlungen wenden. Mit diesem Schritt ist sichergestellt, dass ein Facharzt für plastische Chirurgie und damit ein ausgewiesener und erfahrener Experte zum Zuge kommt, der seine Patienten im vollen Umfang ernst nimmt.


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