Behandlung mit Botox wird neue EBM-Leistung

Die Behandlung mit Botox ist mit Beginn des Jahres 2018 Teil des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und damit in das vertragsärztliche Vergütungssystem integriert. Entsprechend können sowohl Gynäkologen als auch Urologen die entsprechenden Behandlungen mit den Krankenkassen abrechnen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

jetzt Termin vereinbaren
BellaDerma Kunden Service Berlin

Wir beantworten Ihre Fragen
Rufen Sie uns an.
Ihr Kundenservice

Mo–Fr: 9.00–20.00 Uhr
030/88 92 92 20

Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, das gynäkologische und urologische Kapitel des EBM um zwei neue Positonen aus der Gebührenordnung (GOP) zu erweitern. Diese betreffen sowohl die Behandlung als auch die Nachbeobachtung.

Botox bei idiopathisch überaktiver Blase

Botox wird derzeit in zwei Anwendungsbereichen genutzt. Zum einen ist dies die idiopathische überaktive Blase, die sowohl zu einem starken Harndrang als auch Harninkontinenz und Pollakisurie führen kann. Im Fall von erwachsenen Patienten ist Botox immer dann angezeigt, wenn Anticholinergika nicht die gewünschte Wirkung zeigten oder sich als unverträglich erweisen.

Botox bei neurogener Detrusorhyperaktivität

Der zweite Anwendungsbereich für Botox ist eine neurogene Detrusorhyperaktvität bei neurogener Blase. Wenn sich hier Harninkontnenz zeigt, die auf eine stabile subzervikalen Rückenmarksverletzung oder Multipler Sklerose zurückzuführen ist, dann ist Botox das Mittel der Wahl.

Extrabudgetäre Vergütung

Die Vergütung der Behandlung mit Botox erfolgt extrabudgetär. Vergütet wird der ärztliche Aufwand im Kontext einer transurethralen Botulinumtoxin-Therapie. Voraussetzung ist jedoch eine Genehmigung, die durch die kassenärztliche Vereinigung ausgestellt wird. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme eines Arztes an anerkannten Fortbildungen, die Therapien gegen Blasenfunktionsstörungen zum Thema haben.

Die neuen GOP 08312 oder 26316 werden ebenso wie die bereits existerenden GOP 08311, 26310 und 26311 (Zystoskopien) von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Die Kosten für die Beschafung von Botox werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen. Die Notwendigkeit eines eingereichten Rezepts versteht sich dabei von selbst.

Im Belladerma Botox-Center für kosmetische Behandlungen wird auf Botox gegen idiopathisch überaktive Blase sowie gegen neurogene Detrusorhyperaktivität verzichtet, da wir uns ausschließlich kosmetischen Anwendungen widmen.


Beratungstermin vereinbaren

Unsere Fachärzte und unsere hervorragend ausgebildeten Kosmetikerinnen und Heilpraktikerinnen beraten Sie gern zu den möglichen Behandlungen. Die Beratung ist unverbindlich und kostenlos.
Sie können uns auch gern anrufen unter +49/30/88 92 92 20.

BellaDerma Berlin Ku'damm
vis a vis Kranzler Eck
Joachimsthaler Str. 10 / Kurfürstendamm
10719 Berlin Wilmersdorf-Charlottenburg

BellaDerma Berlin-Mitte
Lindencorso
Unter den Linden 21 / Friedrichstraße
10117 Berlin Mitte

Mo–Fr: 9.00–20.00 Uhr
030/88 92 92 20

Impressum
Datenschutz
Kontaktformular
Anfahrt

BellaDerma hat 4,49 von 5 Sternen 200 Bewertungen auf ProvenExpert.com